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   LSG Saarland, 19.11.1998 - L 6/1 Ar 79/96   

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https://dejure.org/1998,10830
LSG Saarland, 19.11.1998 - L 6/1 Ar 79/96 (https://dejure.org/1998,10830)
LSG Saarland, Entscheidung vom 19.11.1998 - L 6/1 Ar 79/96 (https://dejure.org/1998,10830)
LSG Saarland, Entscheidung vom 19. November 1998 - L 6/1 Ar 79/96 (https://dejure.org/1998,10830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Postalische Erreichbarkeit des Arbeitslosengeldempfängers; Besitzpflicht eines eigenen Briefkastens und eines eigenes Namensschildes; Verfügbarkeit des Arbeitslosengeldempfängers für die Arbeitsvermittlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.11.1989 - 7 RAr 138/88

    Verfügbarkeit des Arbeitslosen bei Wohnsitzwechsel, Ermessensausübung bei

    Auszug aus LSG Saarland, 19.11.1998 - L 6/1 Ar 79/96
    Entscheidend ist, daß ein Arbeitsloser von den Bediensteten des Arbeitsamtes täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich unter der angegebenen Anschrift angetroffen werden kann (Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 11. Januar 1990 - 7 RAr 54/88 - und vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 - sowie SozR 4100 § 103 Nr. 47).
  • BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 15/92

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe - Verfügbarkeit während

    Auszug aus LSG Saarland, 19.11.1998 - L 6/1 Ar 79/96
    Entscheidend ist, daß ein Arbeitsloser von den Bediensteten des Arbeitsamtes täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich unter der angegebenen Anschrift angetroffen werden kann (Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 11. Januar 1990 - 7 RAr 54/88 - und vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 - sowie SozR 4100 § 103 Nr. 47).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 54/88

    Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe - Tägliche Erreichbarkeit des

    Auszug aus LSG Saarland, 19.11.1998 - L 6/1 Ar 79/96
    Entscheidend ist, daß ein Arbeitsloser von den Bediensteten des Arbeitsamtes täglich zumindest während der üblichen Zeit des Eingangs der Briefpost auch tatsächlich unter der angegebenen Anschrift angetroffen werden kann (Urteile des Bundessozialgerichts - BSG - vom 11. Januar 1990 - 7 RAr 54/88 - und vom 29. Juli 1992 - 11 RAr 15/92 - sowie SozR 4100 § 103 Nr. 47).
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